Eine Bürgschaft wird meist bei Kredit- und Darlehensvereinbarungen als Sicherung eingesetzt. Auch bei Mietwohnungen ist oft eine zusätzliche Absicherung durch einen Bürgen notwendig.
Es gibt bei einer Bürgschaft immer drei Parteien:
Hauptschuldner: Benötigt einen Bürgen, um Verpflichtungen oder Schulden absichern zu können.
Bürge: Erklärt sich dazu bereit, Verpflichtungen oder Schulden bei einem Zahlungsausfall zu übernehmen.
Gläubiger: Erhält die Zahlungen vom Hauptschuldner oder Bürgen – in den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Kreditgeber.
Der Bürge übernimmt also bei Ausfällen des Hauptschuldners die Verpflichtungen gegenüber Gläubigern. Es gibt drei verschiedene Formen von Bürgschaften:
Einfache bzw. gewöhnliche Bürgschaft
Diese Bürgschaftsform wird meist als Sicherheit für Kreditvergaben genutzt. Der Bürge haftet erst, wenn der Gläubiger erfolglos versucht hat, die Forderungen vom Hauptschuldner einzutreiben. Man nennt das auch „subsidiäre Haftung“. Wichtig ist, dass eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird, in der alle wichtigen Vertragsbedingungen enthalten sind. Der Bürge haftet in der Regel bis zur Höhe der Hauptschuld (inkl. Zinsen und Kosten), es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes festgelegt.
Ausfallbürgschaft
Diese Bürgschaftsform bietet dem Bürgen mehr Sicherheit. Er haftet erst dann, wenn beim Hauptschuldner ein festgelegter Ausfall eingetreten ist, der vorab definiert wird. Zum Beispiel, wenn eine erfolglose Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt worden ist.
Wichtiger Tipp: Solltest du innerhalb einer Ehe eine Bürgschaft übernommen haben, beeinflusst ein Scheidungsverfahren deine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht. Unabhängig von einer Regelung zur Aufteilung gemeinsamer Schulden bei einer Eheauflösung solltest du also sichergehen, dass keine ungewollten Bürschaften bestehen bleiben.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Der Bürge haftet bei dieser Bürgschaftsform direkt, sobald der Hauptschuldner nicht zahlen kann. In diesem Fall hat der Bürge keine Wartezeit und kann auch nicht erst prüfen, ob der Hauptschuldner wirklich zahlungsunfähig ist. Sobald ein Zahlungsverzug entsteht, muss der Bürge einspringen.
Bei allen drei Varianten sollte dem Bürgen bewusst sein, dass er im schlimmsten Fall bei einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners alle Verpflichtungen übernehmen muss.
Bürgschaften können in vielen verschiedenen Bereichen zum Einsatz kommen. Nachfolgend findest du einige konkrete Beispiele für verschiedene Bürgschaften:
Kreditbürgschaft: Ein junger Erwachsener nimmt sich einen Studienkredit auf. Ein Elternteil übernimmt die Bürgschaft und wird für die Zahlung herangezogen, wenn das Kind nicht zahlen kann.
Mietbürgschaft: Die Einnahmen eines Mieters reichen dem Vermieter nicht als Sicherheit aus. Ein Familienmitglied springt als Bürge für die Mietzahlungen ein. Sollte der Mieter nicht bezahlen können, verpflichtet sich der Bürge somit, mögliche ausstehende Mietkosten zu begleichen.
Geschäftsbürgschaft: Ein Unternehmer benötigt einen Kredit für sein Geschäft, verfügt aber nicht über die entsprechenden Voraussetzungen. Ein Freund verpflichtet sich als Bürge, bei Zahlungsausfall die Kreditraten zu übernehmen.
Bankbürgschaft: Ein Unternehmen möchte den Auftrag einer Ausschreibung übernehmen und verlangt eine Bürgschaft von der Bank. So kann der Auftraggeber sicher sein, dass den vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen wird.
Bürgschaft für Visumsanträge: Eine Person im Gastland kann die Bürgschaft dafür übernehmen, dass der Besucher ein Land wieder verlässt und kommt durch seine Verpflichtung auch für mögliche anfallende Kosten auf.
Bürgschaften für Gerichtsverfahren: Um die Kosten für zB ein Berufungsverfahren decken zu können, kann sich ein Bürge als Sicherheit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verpflichten.
Erst einmal ist es wichtig zu wissen, wann genau es sich um eine Bürgschaft handelt. Es gibt ähnliche Konzepte von Verträgen, die oft mit einer Bürgschaft verwechselt werden. In der nachfolgenden Tabelle findest du die Unterschiede übersichtlich erklärt:
VARIANTE | BEDEUTUNG |
---|---|
Bürgschaft |
|
Schuldmitübernahme |
|
Kreditauftrag |
|
Aval (Garantie) |
|
Pfandrecht |
|
Formvorschriften: Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Verbraucher unterschrieben werden.
Begrenzung der Bürgenhaftung: Die Haftung des Bürgen ist in der Regel auf die Zahlungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses begrenzt.
Informationspflichten: Der Gläubiger muss den Bürgen vor Abschluss des Vertrages über alle Risiken und den Umfang der Haftung informieren. Das gilt vor allem bei Verbraucherkreditgeschäften.
Einwendungen des Bürgen: Wenn ein Bürge bestimmte Gründe hat, um die Forderung eines Gläubigers abzulehnen, hat er dazu die gleichen Rechte wie der Hauptschuldner.
Welchen Haftungsunterschied gibt es zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen?
Haftung: Während der Hauptschuldner eine sogenannte Primärverpflichtung für seine Zahlungen hat, besteht bei einem Bürgen bloß eine Sekundärverpflichtung. Der Hauptschuldner haftet also immer direkt, der Bürge aber nur subsidär. Das bedeutet, dass der Bürge erst dann zahlen muss, wenn der Hauptschuldner nicht bezahlen kann. Eine Ausnahme stellt die selbstschuldnerische Bürgschaft dar. In diesem Fall haftet der Bürge direkt für Zahlungsverzögerungen oder Ausfälle. Die Unterschiede in der Haftung beziehen sich also vor allem auf den Zeitpunkt.
Zahlungsverantwortung: Der Hauptschuldner ist im Gegensatz zum Bürgen in erster Linie für die termingerechte Rückzahlung verantwortlich, der Bürge springt erst dann ein, wenn der Hauptschuldner diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Folgen bei Nichtzahlung: Wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss der Bürge einspringen. Das kann sowohl für den Hauptschuldner als auch für den Bürgen zu Vollstreckungsmaßnahmen führen. Der Bürge hat oft anschließend in vielen Fällen das Recht auf Regress – kann also das gezahlte Geld vom Hauptschuldner zurückfordern.
Die Grundvoraussetzung für einen Bürgen ist, dass er volljährig und rechtsfähig sein muss. Das bedeutet, dass er geistig dazu in der Lage sein muss, selbstständig rechtlich bindende Verträge abschließen zu können.
Der Bürge muss sich freiwillig dazu bereiterklären, eine Bürgschaft einzugehen. Bürgschaften, die durch Täuschung, Zwang oder ohne ausreichende Aufklärung zustande gekommen sind, können für ungültig erklärt werden.
Der Bürge muss über ausreichende Bonität verfügen. Das bedeutet, dass er finanziell stabil sein muss, um bei Zahlungsausfällen des Hauptschuldners auch einspringen zu können.
Nachfolgend findest du eine Liste von Dokumenten, die in der Regel zum Beispiel für eine Bürgschaft eines Kredits benötigt werden:
Gültiger Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
Finanzielle Nachweise (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide, bestehende Verbindlichkeiten etc.)
Nachweise für Eigentum und Vermögenswerte (zB Immobilien, Versicherungen)
Kreditunterlagen des Hauptschuldners (Bedingungen & Konditionen zum Kredit)
Bürgschaftserklärung (Offizielles Dokument mit Bedingungen zur Bürgschaft)
In manchen Fällen kann eine Zustimmung des Ehepartners erforderlich sein.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits muss ein Bürge die rechtlichen Bedingungen erfüllen, andererseits muss er auch finanziell dazu in der Lage sein, eine Bürgschaft zu übernehmen. Bürgen müssen in jedem Fall volljährig und geschäftsfähig (dazu in der Lage, bindende Verträge abzuschließen) sein. Weitere wichtige Voraussetzungen sind:
Ausreichende Bonität und finanzielle Stabilität
Verständnis für alle Verpflichtungen und die damit einhergehenden Risiken
Freiwilligkeit
Unabhängigkeit (innerhalb der Familie könnten Bürgschaften kritisch betrachtet werden)
Historisch keine finanziellen Schwierigkeiten (Schulden, laufende Insolvenzverfahren, schlechte Kreditgeschichte, etc.)
Rechtliche Zulässigkeit (Manche Berufsgruppen oder Personen sind von einer Bürgschaft ausgeschlossen.
Wenn du dich dazu entscheidest, eine Bürgschaft zu übernehmen, solltest du dir über folgende Punkte im Klaren sein:
Geh sicher, dass du alle Bedingungen des Vertrags richtig verstanden hast.
Sei dir darüber im Klaren, dass sich deine finanzielle Situation erheblich verschlechtern kann, wenn du für Nichtzahlungen des Hauptschuldners aufkommen musst.
Prüfe die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners, um das Risiko für dich selbst zu minimieren.
Denk daran, dass deine eigene Kreditwürdigkeit sich verschlechtern kann, wenn du als Bürge in Anspruch genommen werden musst.
Sei dir im Klaren darüber, dass du möglicherweise selbst keine (weiteren) Kredite aufnehmen kannst, da potentielle Kreditgeber deine Bürgschaft in ihre Entscheidung mit einbeziehen.
Wenn es möglich ist, solltest du darauf bestehen, deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Laufzeit zu begrenzen.
Prüfe, ob und wie du von deiner Bürgschaft zurücktreten kannst.
Wenn du Zweifel hast, hole dir rechtlichen Rat ein, bevor du eine Bürgschaft eingehst.
Eine Bürgschaft kann dann ungültig werden, wenn:
die Bürgschaft nicht schriftlich nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist.
der Bürge zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftsfähig war (zB Minderjährigkeit bzw. geistige Beeinträchtigung).
der Bürgen arglistig getäuscht oder zur Bürgschaft gezwungen wurde.
ein Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung besteht (Wucher).
der zugrundeliegende Vertrag aus irgendeinem Grund ungültig ist.
die Bürgschaft zu einer Übersicherung des Gläubigers führt.
der Vertrag ohne Wissen oder Zustimmung des Bürgen wesentlich verändert wurde.
der Bürgschaftszweck entfällt (zB wenn die Bonität des Hauptschuldners neu bewertet wird).
Das hängt von der Art der Bürgschaft und den individuellen vertraglichen Vereinbarungen statt. Eine unbefristete Bürgschaft endet in der Regel dann, wenn die Schuld des Hauptschuldners beglichen ist. Bei einer befristeten Bürgschaft endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Frist, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wenn ein Hauptschuldner oder Bürge insolvent wird, kann das die Bürgschaftsdauer beeinflussen. Grundsätzlich gilt aber in jedem Fall: Sobald die Schuld des Hauptschuldners beglichen ist, endet die Zahlungsverpflichtung des Bürgen.
Die tatsächlichen Konsequenzen hängen immer vom jeweiligen Vertrag ab. Nachfolgend findest du allgemeine Auswirkungen, die als Konsequenz folgen könnten:
Die Bürschaftsfunktion geht verloren, da die zusätzliche Sicherheit durch den Bürgen nicht mehr gegeben ist.
Kreditgeber könnten vom Hauptschuldner alternative Sicherheiten fordern, die zB in einem Vertrag vereinbart wurden. Zudem könnten sie möglicherweise eine frühere Rückzahlung fordern. Die Bürgschaftsvereinbarung könnte angepasst oder aufgelöst werden.
Bei einem Insolvenzverfahren können die Forderungen der Gläubiger des Hauptschuldners Teil des Insolvenzverfahrens werden. Der Gläubiger müsste seine Forderungen aus der Bürgschaft in diesem Fall aber im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden.
Vermögenswerte des Bürgen könnten beschlagnahmt werden, um die Schulden zu decken.
In schwerwiegenden Fällen kann es zu einer persönlichen Insolvenz des Bürgen kommen.
Je nach Rechtsordnung oder festgelegten Bedingungen im Vertrag kann der Tod eines Bürgen folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
Die Bürgschaft geht in den meisten Fällen auf den Nachlass zurück. Das bedeutet, dass mögliche Verbindlichkeiten aus der Bürgschaft aus dem Vermögen aus dem Nachlass bezahlt werden müssen.
Die Erben müssen in den meisten Fällen die Rechte und Pflichten des Bürgen übernehmen. Im Normalfall haften Erben aber nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern nur mit dem Nachlass des Verstorbenen.
Der Nachlassverwalter sollte den Gläubiger (zB die Bank) über den Tod des Bürgen informieren, da das Risiko des Hauptschuldners dadurch oft neu bewertet werden muss.
Im Zweifelsfall sollte man rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und den Bürgschaftsvertrag auf Rechte und Pflichten prüfen lassen.
Egal, ob als Hauptschuldner oder Bürge – du solltest vor Abschluss eines Kreditvertrags oder anderen Verpflichtungen sicher sein, dass du dir die Rückzahlung auch wirklich leisten kannst. Im Grunde stellst du einfach deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber und kannst so abschätzen, wie viel Geld beispielsweise für eine monatliche Kreditrate oder Mietkosten übrigbleiben.
Einnahmen ermitteln: Erfasse deine regelmäßigen Einkommensquellen wie zB aus Gehalt, Mieteinnahmen oder Nebenjobs.
Ausgaben auflisten: Liste zuerst deine festen bzw. gleichbleibenden Zahlungen wie Miete, KFZ-Kosten, Versicherungen, Rückzahlungen etc. auf und rechne sie zusammen. Anschließend schätzt du die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für Bekleidung, Freizeit, Benzin, Reparaturen und andere unregelmäßige Ausgaben ab und rechnest sie zu den festen Ausgaben dazu.
Online findest du Schätzwerte, die Banken für diese unregelmäßige Ausgaben als Bemessungsgrundlage heranziehen.
Verwende alte Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen, um deine Kosten realistisch einschätzen zu können.
Wenn du deine Ausgaben nach Themen sortierst, gewinnst du mehr Überblick.
Netto-Budget: Ziehe nun die Gesamtausgaben von deinen Gesamteinnahmen ab. Wenn du mehr ausgibst, als du einnimmst, solltest du die Aufnahme eines Kredits bzw. eine Bürgschaft überdenken oder Anpassungen vornehmen. Bei einer positiven Summe weißt du nun, welcher Betrag dir für eine mögliche Kreditrate bzw. eine Bürgschaft zur Verfügung steht.
Solltest du herausfinden, dass du momentan keine finanziellen Mittel hast, um einen Kredit aufzunehmen oder dich für eine Bürgschaft zu verpflichten, hast du folgende Möglichkeiten:
Finde heraus, ob es Bereiche gibt, in denen du deine Ausgaben reduzieren kannst.
Setze dir Sparziele.
Überprüfe dein Budget regelmäßig, um deine Ziele zu erreichen.
Passe deine Ausgaben laufend an, wenn sich Änderungen ergeben (zB neue Ausgaben, Gehaltserhöhung bzw. Jobverlust etc.)
Wenn du dringend einen Kredit benötigst, jedoch keinen Bürgen finden kannst, gibt es auch andere Möglichkeiten für Menschen mit schlechter Bonität. Diese Themen könnten dir weiterhelfen: